Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.kommwohnen.de veröffentlichte Website der KommWohnen Service GmbH.
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.2 des World Wide Web Consortium (W3C) auf der Stufe AA.
Als Unternehmen sind wir bemüht, unseren Webauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei und damit die Inhalte für ein möglichst breites Publikum, unabhängig von Umständen und Fähigkeiten, zugänglich zu machen. Um dies zu erfüllen, streben wir an, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.2) des World Wide Web Consortium (W3C) auf der Stufe AA so strikt wie möglich einzuhalten.
Wie barrierefrei ist diese Website?
Diese Website ist mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit teilweise vereinbar. Die Vereinbarkeit wurde durch eine Selbstbewertung zuletzt am 27.06.2025 überprüft.
Neben der technischen Anpassung von Websiteelementen haben wir ein spezielles Barrierefreiheits-Tools auf der Website implementiert, welches den Nutzern die Möglichkeit bietet, die Benutzeroberfläche individuell anpassen zu können. Dies beinhaltet:
- Eine anpassbare Benutzeroberfläche anhand verschiedener Barrierefreiheitsprofile:
- ein Sehbehinderungsmodus für Beeinträchtigungen, wie z.B. nachlassende Sehkraft, der die visuellen Elemente der Website verbessert,
- ein Profil für Anfallsicherheit, welches Farbblitze reduziert und klarere Farben bietet,
- ein Modus für kognitive Beeinträchtigungen, wie z.B. ADHS oder Autismus, um fokussiertes Surfen ohne Ablenkungen zu ermöglichen,
- ein spezieller Modus für blinde Nutzer, der Screenreader kompatibel ist,
- ein epilepsiesicherer Modus, der das Risiko von Anfällen durch gedimmte Farben und Stoppen von blinkenden Elementen ausschließt.
- Schrift- und Farbanpassungen: Benutzer können z.B. Schriftgröße und -art, Farben und Kontrast verbessern und die Lesbarkeit erhöhen.
- Alternative Navigationselemente wie z.B. die Navigation per Tastatur, die Leselinie oder -maske
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Folgende Elemente und Funktionen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen:
- Textalternative für Bilder, die den Inhalt beschreibt: Wir bemühen uns, geeignete Alternativtexte zu vergeben. In einigen Fällen fehlen die Alternativtexte noch. Die Inhalte werden dann fortlaufend mit Textalternativen ausgestattet.
- PDF-Dokumente: die im Download-Bereich verfügbaren PDF-Dokumente, sowie die Exposés zu den angebotenen Wohnungen werden von uns nach und nach angepasst, damit sie von Screenreadern ausgegeben werden können.
- Kontrast von Text und Bildern von Text: Texte und Textelemente wurden entsprechend der Verhältnismäßigkeit an das erforderliche Kontrastverhältnis angepasst. Wir sind kontinuierlich dabei, die Vorgaben für die noch fehlenden Elemente umzusetzen.
- Links, Eingabeoptionen und Aktionsfelder sind nur eingeschränkt Screenreader kompatibel: die Elemente können vorgelesen werden, allerdings nur durch den aktionsauslösenden Mausklick, so dass sofort das PDF-Dokument geöffnet oder die neue Seite aufgerufen wird. Bis wir diesen Fehler behoben haben, können Sie den Screenreader des Browsers Microsoft Edge dafür nutzen (Tastenkombination Strg+Shift+U).
- Zweck von Links (mit Kontext) nicht überall erkennbar: bei einigen Links ist nicht ersichtlich, welchem Zweck sie dienen. Sie werden von uns fortlaufend aktualisiert.
- Tastaturnavigation: die Navigation mit der Tastatur ist nicht in einer strukturierten Reihenfolge mögliche. Der erforderliche Fokus funktioniert derzeit nur bei der Ansicht der Wohnungsbilder. Wir arbeiten an der technischen Umsetzung dieser Anforderungen.
Unverhältnismäßige Belastungen
Die vollständige Anpassung unseres Corporate Designs an alle Kontrastvorgaben der Barrierefreiheitsanforderungen würde eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 17 BFSG darstellen. Weder unsere Firmenfarben noch die Firmenschrift sind ohne weitreichende Änderungen für alle Kontrastanforderungen geeignet. Eine komplette Überarbeitung würde:
- Erhebliche finanzielle Investitionen erfordern,
- Eine grundlegende Veränderung unserer Markenidentität bedeuten
- Einen unverhältnismäßigen zeitlichen Aufwand verursachen
Verhältnismäßige Anpassungen hinsichtlich der Kontrastvorgaben haben wir vorgenommen. Zusätzlich bieten wir mit Hilfe des Barrierefreiheits-Tools Nutzern die Möglichkeit, Kontraste, Schriftarten und andere visuelle Elemente individuell anzupassen, um trotz der Einschränkungen des Corporate Designs auf Inhalte und Funktionen zugegriffen werden kann.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und zuletzt am 27.06.2025 aktualisiert.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir führen regelmäßige Überprüfungen unserer Website durch, um die Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern. Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur barrierefreien Gestaltung haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
E-Mail: barrierefrei@kommwohnen.de
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach vier Wochen keine (zufriedenstellende) Antwort gegeben haben, können Sie an die Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit in Sachsen wenden:
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Albertstr. 10
01097 Dresden
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de