Durch die Änderung der Sächsischen Landesbauordnung vom 08.06.2022 sind wir als Vermieter dazu verpflichtet, unsere Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Bagatellmodernisierung. Hierzu gab es bereits Ankündigungen per Brief oder als Hausaushang.
Um einen maximalen Schutz zu generieren, werden alle Schlafräume, Flure sowie Aufenthaltsräume mit Rauchwarnmeldern versehen.
Die verbauten Rauchwarnmelder verfügen über eine fest eingebaute Langzeit-Lithiumbatterie. Diese hat laut Hersteller eine Lebensdauer von mindestens zehn Jahren. Ein sensorgesteuerter Sicherheitsmechanismus ermöglicht es dem Gerät, nur einen Alarm auszulösen, wenn es wirklich konkrete Anzeichen für einen Brand gibt. Um die Funktion des Gerätes sicherzustellen, findet eine jährliche Wartung und Prüfung statt. Diese wird wie der Einbau vom Dienstleister Pyrexx GmbH durchgeführt. Die verpflichtenden Arbeiten laufen gemäß den Vorgaben zur Inspektion laut Inspektionsverfahren Typ A der DIN 14676 ab. Die Firma wird die Arbeiten rechtzeitig ankündigen. Hierfür ist der Zugang in die Wohnung unbedingt erforderlich.
Betriebskosten steigen leicht
Im Zuge dieser Modernisierungsmaßnahme ist mit einer erhöhten Miete sowie steigenden Betriebskosten zu rechen. Pro Jahr ergibt sich ein umlagefähiger Betrag von 1,48 Euro je Rauchwarnmelder. Das würden etwa 0,12 Euro im Monat pro Rauchwarnmelder bedeuten. Eine ausführliche Übersicht ist in der Modernisierungsankündigung zu finden. Durch die Wartung und die Funktionsprüfung eines Rauchwarnmelders werden die Betriebskosten auf ca. 4,40 Euro im Jahr bemessen.