Durch die Änderung der Sächsischen Landesbauordnung vom 08.06.2022 sind wir als Vermieter dazu verpflichtet, unsere Bestandswohnungen bis Ende 2023 mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Bagatellmodernisierung. Hierzu gab es bereits Ankündigungen per Brief oder als Hausaushang.
Die Montagearbeiten im Bestand von KommWohnen beginnen im Juni 2023. Es betrifft nicht alle Objekte, denn einige unserer Häuser verfügen bereits über einen ausreichenden Standard in Bezug auf Rauchwarnmelder. So zum Beispiel die Leipziger Straße 19-20a. Um einen maximalen Schutz zu generieren, werden alle Schlafräume, Flure sowie Aufenthaltsräume mit Rauchwarnmeldern versehen.
Die Arbeiten werden durch die Firma Pyrexx GmbH mit Sitz in Berlin durchgeführt. Eine Termininformation erfolgt ebenso über die Firma und wird etwa zwei bis drei Wochen im Voraus mitgeteilt.
Die verbauten Rauchwarnmelder verfügen über eine fest eingebaute Langzeit-Lithiumbatterie. Diese hat laut Hersteller eine Lebensdauer von mindestens zehn Jahren. Ein sensorgesteuerter Sicherheitsmechanismus ermöglicht es dem Gerät, nur einen Alarm auszulösen, wenn es wirklich konkrete Anzeichen für einen Brand gibt. Um die Funktion des Gerätes sicherzustellen, findet eine jährliche Wartung und Prüfung statt. Diese wird ebenso vom Dienstleister Pyrexx GmbH durchgeführt. Die verpflichtenden Arbeiten laufen gemäß den Vorgaben zur Inspektion laut Inspektionsverfahren Typ A der DIN 14676 ab. Auch in diesem Fall wird die Firma die Arbeiten rechtzeitig ankündigen. Hierfür ist der Zugang in die Wohnung unbedingt erforderlich.
Betriebskosten steigen leicht
Im Zuge dieser Modernisierungsmaßnahme ist mit einer erhöhten Miete sowie steigenden Betriebskosten zu rechen. Pro Jahr ergibt sich ein umlagefähiger Betrag von 1,48 Euro je Rauchwarnmelder. Das würden etwa 0,12 Euro im Monat pro Rauchwarnmelder bedeuten. Eine ausführliche Übersicht ist in der Modernisierungsankündigung zu finden. Durch die Wartung und die Funktionsprüfung eines Rauchwarnmelders werden die Betriebskosten auf ca. 4,40 Euro im Jahr bemessen.
Hier sind noch ein paar Details zur Durchführung:
- Die Regeltermine für den Einbau gibt es im Zeitfenster von 9.00 bis 15.00 Uhr.
- Die genauen Termine werden im Zwei-Stunden-Rhythmus vergeben.
- In begründeten Ausnahmefällen sind gebührenpflichtige Sondertermine möglich.
- Selbst angebrachte Rauchwarnmelder müssen vor dem Einbautermin bitte selbstständig entfernt werden.
In folgenden Fällen kann zum Einbautermin keine Montage durch unseren Dienstleister erfolgen:
- Kinder unter 16 Jahren gewähren den Zugang zur Wohnung.
- Der Untergrund ist für die Klebemontage ungeeignet. Das heißt, bei losen Tapeten, Styroporplatten, Paneelen oder Vinyltapeten kann eine hundertprozentige Haftung des Klebepads nicht gewährleistet werden. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Zimmerdecken davon betroffen sind, nehmen Sie bitte schon jetzt Kontakt zu Ihrem Kundenbetreuer auf.