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Wasserschutzpolizei: Auch für SUPs gelten Regeln

Von

Jenny Thümmler

Veröffentlicht in Berzdorfer See, Hafen Görlitz Auf August 31, 2023

Nach den kühleren Tagen soll der Sommer am Wochenende laut Petrus nochmal Fahrt aufnehmen. Temperatur genug, damit am Berzdorfer See wieder Schwimmer, Bootfahrer und andere Wassersportler entspannen werden. In dieser Saison kommen dabei erstmals ganz verschiedene Nutzer zusammen. Ein Fahrgastschiff fährt, viele private Boote mit und ohne Motor sind unterwegs, Schwimmer schwimmen, Paddler paddeln. Und dazwischen sind immer mehr Stand-up-Paddler zu sehen. Diese Boards (SUPs) erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit.

Doch sie dürfen nicht überall zum Einsatz kommen. Wie die Wasserschutzpolizei auf Nachfrage mitteilt, sind sie rechtlich einem Segelsurfbrett gleichgestellt. Und das ist ein Kleinfahrzeug und unterliegt sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen. So regelt es die Binnenschifffahrtsstraßenordnung. „Demzufolge darf das SUP in keine gesperrte Wasserfläche einfahren“, erklärt Daniel Adner von der Bereitschaftspolizei, zu der die Wasserschutzpolizei gehört. „Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.“

Die gelbe Grenze

Aber was heißt das, gesperrte Wasserfläche? Es handelt sich dabei um die Bereiche, die mit gelben Tonnen abgegrenzt sind. Am Berzdorfer See also die Badebereiche an den ausgewiesenen Stränden (Nordstrand, Nordoststrand, Badestelle Hagenwerder, Blaue Lagune) sowie das Naturschutzgebiet im Westen des Sees. An allen anderen Uferbereichen ist das An- und Ablegen mit SUPs erlaubt.

Ein Name ist Pflicht

Im Großen und Ganzen ist die Wasserschutzpolizei bisher zufrieden mit dem Treiben auf dem Berzdorfer See. Seit der Schiffbarkeitserklärung vom Frühling hat sie ihn näher im Blick. „Die Erfahrungen beziehen sich überwiegend auf die Irrtümer von Bootsführern wie die korrekte Bootsbezeichnung oder das Einhalten von Regeln, wenn bestimmte abgesperrte Bereiche nicht befahren werden dürfen“, teilt Almut Sichler mit, Leiterin der Stabsstelle Kommunikation bei der Bereitschaftspolizei. Boote müssen mit einem Namen oder einer Devise gekennzeichnet werden. Es ist also mitnicht eine Schrulle von Bootseignern – was Außenstehende vielleicht denken mögen –, seinem Boot einen Namen zu geben. Es ist Vorschrift.

Segelboote haben Vorfahrt

Wo viel Verkehr ist, braucht es Vorfahrtsregeln. Auch das ist in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung festgelegt. „Die Vorfahrtsregeln besagen, dass Segelfahrzeuge vor Motor- und Ruderbooten Vorfahrt haben und Ruderboote vor Motorbooten. Die Badebereiche dürfen von Booten nicht befahren werden – auch nicht von Ruderbooten“, so Almut Sichler weiter.

Und wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen, sollte es auch mit den in dieser Saison stark veränderten Gegebenheiten klappen. Schließlich gehört der See uns allen. In diesem Sinne: Viel Spaß auf und in dem Wasser!

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