Im Laufe des kommenden Jahres bekommen viele unserer Mieter und Mieterinnen Besuch von uns. Denn seit dem Sommer dieses Jahres gilt die gesetzliche Pflicht von Rauchwarnmeldern nun auch für Bestandsgebäude. In Neubauten ist es schon länger so. Auch wer in einem Haus wohnt, das erst vor wenigen Jahren komplett saniert wurde, hat die Rauchmelder bereits.
Nun müssen die Vermieter bis Ende 2023 dafür sorgen, dass überall in den entsprechenden Wohnräumen solche Melder vorhanden sind. Für unsere Mieter wird es so ablaufen, dass sie – ähnlich wie bei Ablesungen – eine Vorankündigung bekommen, wann unsere Mitarbeiter bzw. beauftragte Firmen in ihre Wohnung kommen möchten. Rauchwarnmelder werden in allen Wohnräumen installiert. Küche und Bad sind ausgenommen.
Der Gesetzgeber schreibt für die Meldegeräte bestimmte Modelle vor. Es kann also sein, dass ein Warnmelder, den Sie bereits selbst angebracht haben, die Norm nicht erfüllt und ausgetauscht werden muss.
Die Geräte sind an keine zentrale Brandmeldeanlage angeschlossen. Es kommt also nicht gleich die Feuerwehr, sollte ein Alarm einmal fälschlicherweise ausgelöst werden. Es geht nur um ein akkustisches Signal, das die Bewohner vor einer Gefahr warnt.