
Manchmal sind bürokratische Spitzfindigkeiten sehr wichtig. Wie im Fall des Frauenburgkarrees. Die dortigen Mieter schließen mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) einen Betreuungsvertrag ab. Das ist ein Angebot mit Grund- und Wahlleistungen wie gemeinsame Bastelnachmittage oder Ausflüge. Was dieser Vertrag nicht enthält, sind Pflegeleistungen durch Pflegekräfte. In der Vergangenheit war dieser wichtige Unterschied in der Öffentlichkeit nicht immer korrekt dargestellt. “Pflegeleistungen können je nach Bedarf mittels Pflegevertrag mit dem Pflegedienst vereinbart werden”, erklärt Rüdiger Neumann, Vorstand des DRK-Kreisverbands Görlitz. “Hier greifen dann auch die Regelungen des SGB XI hinsichtlich der Finanzierung.” Der automatisch zum Mietvertrag gehörende Betreuungsvertrag bietet diese Leistungen jedoch nicht.