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Einbau von Rauchwarnmeldern startet demnächst

Veröffentlicht in der Kategorie In eigener Sache, Wohnumfeld am 14. Apr 2023

Durch die Änderung der Sächsischen Landesbauordnung vom 08.06.2022 sind wir als Vermieter dazu verpflichtet unsere Bestandswohnungen bis Ende 2023 mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Bagatellmodernisierung. Hierzu gibt es in den nächsten Wochen Ankünigungen per Brief oder als Hausaushang.

Arbeiten starten im Frühsommer

Die Montagearbeiten im Bestand der KommWohnen sollen voraussichtlich im Juni beginnen. Die Arbeiten werden durch die Firma Pyrexx GmbH mit Sitz in Berlin durchgeführt. Eine Termininformation erfolgt ebenso über die Firma und wird etwa zwei bis drei Wochen im Voraus mitgeteilt.

Wo wird ausgestattet?

Dieses Vorhaben betrifft nicht alle Objekte, denn einige unserer Häuser verfügen bereits über einen ausreichenden Standard in Bezug auf Rauchwarnmelder. So zum Beispiel die Leipziger Straße 19-20a. Um einen maximalen Schutz zu generieren, werden alle Schlafräume, Flure sowie Aufenthaltsräume mit Rauchwarnmeldern versehen.

Was wird verbaut?

Die Firma Pyrexx GmbH wird die Rauchwarnmelder montieren. Diese verfügen über eine fest eingebaute Langzeit-Lithiumbatterie. Diese hat laut Hersteller eine Lebensdauer von mindestens zehn Jahren. Ein sensorgesteuerter Sicherheitsmechanismus ermöglicht es dem Gerät, nur einen Alarm auszulösen, wenn es wirklich konkrete Anzeichen für einen Brand gibt.

Jährliche Prüfung von Nöten

Um die Funktion des Gerätes sicherzustellen, obliegt den Rauchwarnmeldern ein jährliche Wartung und Prüfung. Diese wird ebenso vom Dienstleister Pyrexx GmbH durchgeführt. Die verpflichtenden Arbeiten laufen gemäß den Vorgaben zur Inspektion laut Inspektionsverfahren Typ A der DIN 14676 ab. Auch in diesem Fall wird die Firma die Arbeiten rechtzeitig ankündigen. Hierfür ist der Zugang in die Wohnung unbedingt erforderlich.

Miete und Betriebskosten steigen

Im Zuge dieser Modernisierungsmaßnahme ist mit einer erhöhten Miete, sowie steigenden Betriebskosten zu rechen. Pro Jahr ergibt sich ein umlagefähiger Betrag von 1,48€ je Rauchwarnmelder. Das würden etwa 0,12€ im Monat pro Rauchwarnmelder bedeuten. Eine ausführliche Übersicht ist in der Modernisierungsankündigung zu finden. Durch die Wartung und die Funktionsprüfung eines Rauchwarnmelders werden die Betriebskosten auf ca. 4,40€ im Jahr bemessen.

 

Foto: ©pixabay

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