Zur Maskenverwendung gibt es in der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Freistaats bekanntlich ein paar Änderungen. In Geschäften und dem Personennahverkehr reichen die einfachen Stoffmasken nicht mehr. Stattdessen müssen FFP2-Masken oder medizinische Masken getragen werden (siehe Foto). Dieser Regel der Regierung schließen wir uns an. Unsere Mitarbeiter bekommen medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung gestellt, die u.a. überall dort…
Weiterlesen