
Zur Maskenverwendung gibt es in der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Freistaats bekanntlich ein paar Änderungen. In Geschäften und dem Personennahverkehr reichen die einfachen Stoffmasken nicht mehr. Stattdessen müssen FFP2-Masken oder medizinische Masken getragen werden (siehe Foto). Dieser Regel der Regierung schließen wir uns an. Unsere Mitarbeiter bekommen medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung gestellt, die u.a. überall dort getragen werden müssen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Und das gilt auch für Besucher in unserem Haus (wobei es aufgrund der Corona-Zeit derzeit geschlossen ist für alle Anliegen, die auch online oder am Telefon geklärt werden können). Mieter und Mietinteressenten, die zum Beispiel wegen einer Unterschrift vorbeikommen oder etwas abgeben wollen, müssen bitte eine dieser beiden Maskenvarianten tragen. Genauso wie Handwerker, die Schlüssel für Wohnungen holen oder bringen.
Prinzip Solidarität
Ein Wort noch zu den FFP2-Masken: In unserem Haus bitten wir vom Tragen solcher Masken mit Ventil abzusehen. Nämlich aus einem Grund der Solidarität. FFP2-Masken ohne Ventil dienen sowohl dem Fremd- als auch dem Eigenschutz gegen eine Ansteckung. Masken mit Ventil schützen hingegen nur den Träger. Unserer Ansicht nach ist das widersinnig zum bisherigen Handeln und entspricht nicht dem solidarischen Prinzip, dass alle alle schützen. Wir bitten dafür um Verständnis. Wer mit einer solchen Maske mit Ventil in unserem Haus zu tun hat, kann am Empfang aber eine medizinische Einmalmaske käuflich erwerben.
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