
Wegen der großen Trockenheit der vergangenen Wochen erweitert die Stadt Görlitz für einen Monat ihre Polizeiverordnung. Jede Art von offenem Feuer ist ab Waldbrandgefahrenstufe 4 verboten. Heute gilt laut Landratsamt Görlitz die Stufe 4. Eine Besserung ist nicht in Sicht. Stufe 4 bedeutet “hohe Gefahr” für einen Brand.
Deshalb gelten folgende Verhaltensregeln:
- Kein offenes Licht und Feuer im Wald und in Waldnähe
- Rauchverbot im Wald
- Keine glimmenden Zigarettenreste aus dem Auto werfen
- Zufahrtswege im Wald jederzeit freihalten
- Autos nicht auf ausgetrocknetes Gras oder Bodensubstrat (Nadelstreu) abstellen
Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro. Es gibt nur eine Ausnahme: Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist weiterhin gestattet.
Die erweitere Polizeiverordnung ist gestern in Kraft getreten und gilt einen Monat. Sie wurde mit einem Sonderamtsblatt veröffentlicht und ist bindend für alle Bürger.
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