
Sieben Monate länger als geplant hat es gedauert, und jetzt kommt es doch noch rechtzeitig für die neue Saison. Die Schiffbarkeit des Berzdorfer Sees ist erklärt. Das heißt, nun ist eindeutig geregelt, was auf dem See passieren darf, welche Art von Booten wann und wo fahren darf. Am Donnerstag hat die Landesdirektion Sachsen in einer Pressemitteilung verkündet, dass die Nutzung des Sees mit Wasserfahrzeugen ab sofort verbindlich gilt.
Konkret heißt das unter anderem, dass Boote mit Verbrennungsmotoren für Jedermann erlaubt sind. Das war einer der früheren häufigen Streitpunkte zwischen Wassersportlern und Naturschützern. Grund für die jetzige Verzögerung war er jedoch nicht. Vielmehr hatten die LMBV und die Angler Einspruch eingelegt gegen den Bescheid vom August 2022.
Erstere hat laut Landesdirektion ihr Veto nun zurückgenommen. “Die Rücknahmen der Widersprüche sind das Ergebnis zahlreicher Gespräche zwischen der LMBV und der Landesdirektion Sachsen”, heißt es in der Pressemitteilung. “Hierbei wurde u. a. vereinbart, dass der Allgemeinverfügung eine Präambel vorangestellt wird. Diese betont nochmals den sich aus berg- und wasserrechtlichen Verpflichtungen ergebenden Vorrang der Sanierung durch die LMBV.”
Hier kann die komplette Allgemeinverfügung nachgelesen werden.
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