Es war für Motorbootliebhaber eine kurze Freude. Nach dem Bescheid der Landesdirektion Sachsen von Ende August schien endlich klar, wie die künftige Nutzung des Berzdorfer Sees aussehen würde. Doch nun gibt es Widersprüche gegen diese Allgemeinverfügung. Mit weitreichenden Folgen: Denn im Verwaltungsrecht haben Widersprüche aufschiebende Wirkung. Das heißt, die Bestimmungen der Landesdirektion treten so lange nicht in Kraft, bis diese Einsprüche geklärt sind. Und das wiederum heißt, dass am – oder besser: auf – dem Berzdorfer See erst einmal alles so bleibt wie bisher. Motorboote bzw. Boote mit Verbrennungsmotoren dürfen also weiterhin nicht aufs Wasser. Das betrifft nicht nur private Motorbooteigner, sondern auch die Fahrgastschifffahrt.
Wie lange es dauert, bis diese Widersprüche geklärt sind, kann derzeit niemand sagen. Kommt es zu möglicherweise anschließenden Klageverfahren, könnten sogar Jahre ins Land gehen.