Ja, Brandschutztüren sind schwer. Das nervt, wenn man mehrmals etwas hindurchtragen möchte. Und wenn man mit einem Rollator oder gar Rollstuhl unterwegs ist, werden solche selbstschließenden Türen zur wahren Herausforderung. Trotzdem: Keile unter den Türen zum Offenhalten sind verboten! Vor allem im Frauenburgkarree ärgern sich unsere Kundenbetreuer darüber immer wieder.
Sinniger Name: BrandSCHUTZtüren
Darum müssen wir einmal mehr um Beachtung bitten. Brandschutztüren heißen nicht ohne Grund so. Sollte es zu einem Feuer kommen, kann der giftige Qualm ungehindert durchs ganze Gebäude ziehen. Gerade, wo viele ältere Menschen wohnen, die nicht mehr schnell aus den Häusern kommen, sind solche schützenden Maßnahmen immens wichtig.
Dazu gehört übrigens auch das Freihalten der Treppenhäuser. Stehen dort kleine Schränkchen oder liegen Berge von Schuhen vor der Tür, findet ein Feuer in diesen Dingen hinreichend Nahrung – in einem Treppenhaus, das eigentlich als unentflammbar konzipiert ist. Darum bitten wir unsere Mieter immer wieder, Schränke außerhalb der Wohnung möglichst zu vermeiden. Auch damit Rettungskräfte nicht behindert werden, sollte in einer Wohnung mal ein Notfall vorliegen.
Rettungsfahrzeuge brauchen Platz
Apropos Rettung: Immer wieder machen es Autofahrer Feuerwehr und Notarzt schwer, weil sie ihr Auto mitten in Rettungswegen parken. Im Notfall kommen die großen Rettungsfahrzeuge nicht durch oder brauchen länger als geplant – Sekunden können für Verletzte viel bedeuten. Wir bitten also dringend darum, Halteverbote, Wendeschleifen und Ähnliches frei zu halten. Aber dass mangels Parkplatz direkt vor der Tür dann eben der Rasen zerfahren wird, ist auch keine Lösung.
Parken in Rettungswegen kann übrigens teuer werden. Mehr dazu weiß Holger Kloß, Leiter Bußgeldstelle/Vollzugsdienst in der Görlitzer Stadtverwaltung. „Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder für das Halten oder Parken vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten richtet sich nach dem konkreten Tatbestand“, sagt er. „Aber bereits das reine Halten, ohne dass dabei eine Behinderung eintrat, wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro geahndet.“
Falschparkern droht ein Punkt
Werde dort jedoch geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug behindert, betrage das Bußgeld 65 Euro zzgl. 25 Euro Gebühren. „Eine solche Tat wird dem Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet und mit einem Punkt im Fahreignungsregister vermerkt“, sagt Holger Kloß. „Analoges gilt um Übrigen, wenn an engen oder unübersichtlichen Stellen sowie in Kurven die Restdurchfahrtsbreite durch ordnungswidriges Parken nicht mehr gegeben ist und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert werden.“
Besser ist es also, für sein Auto einen richtigen Parkplatz zu finden und ein Stück zu laufen. Notfalls eben nach dem flinken Be- und Entladen.