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Wechsel des Kabelbetreibers – Teil 4: Organisation der Umstellung

Veröffentlicht in der Kategorie Wechsel des Kabelbetreibers am 07. Jul 2017

KommWohnen hatte mit den verschiedenen Kabelnetzbetreibern jeweils Verträge mit unterschiedlichen Inhalten und insbesondere unterschiedlichen Laufzeiten und Kündigungsfristen abgeschlossen. Der Signallieferungsvertrag mit Vodafone Kabel Deutschland hatte eine Laufzeit bis zum 31.03.2017. Die Nutzung von gemeinsamen Anlagebestandteilen der Netzebene 4a war demgegenüber bis zum 31.08.2016 vereinbart. Andere Verträge, wie z.B. mit der Antennengemeinschaft Weinhübel Nord hatten andere Laufzeiten.

Unter Berücksichtigung der vereinbarten Vertragslaufzeiten bzw. Kündigungsfristen wurde dann der Anschluss der Häuser an das schnelle Glasfasernetz geplant. Über mehrere Monate fanden hierzu Ortsbegehungen und Abstimmungen zwischen der Telekom und KommWohnen statt.

Gleichzeitig wurde mit der Telekom über die Art und Weise, in der die Mieter über den bevorstehenden Wechsel informiert werden sollten, diskutiert. Die Mitarbeiter der Telekom erläuterten hier anhand von Beispielen in der Vergangenheit, wie und wann Informationen vermittelt werden könnten.

Da der mit Vodafone Kabel Deutschland auslaufende Versorgungsvertrag unmöglich in allen betroffenen Haushalten gleichzeitig auf das Telekomsignal umgestellt werden konnte, einigte sich KommWohnen mit Vodafone Kabel Deutschland auf eine zeitliche Staffelung der Umstellung. Hierzu wurde eine genaue Bestandaufstellung als Grundlage genutzt, um die Umstellung in Tranchen zu vereinbarten Terminen durchzuführen.

Entsprechend der mit Vodafone Kabel Deutschland vereinbarten Umstellungen sowie mit der Telekom vereinbarten zeitlichen Abfolge des Anschlusses der KommWohnen Gebäude an das schnelle Glasfasernetz wurde eine zeitliche Reihenfolge festgelegt, nach der die Mieter durch Anschreiben und Hausaushänge auf den jeweiligen Umstellungstermin hingewiesen werden sollten.

Die relativ unkomplizierte Umstellung der Albrecht-Thaer-Straße von der Versorgung mit dem Satellitensignal durch die KommWohnen Anlage auf die Telekom wurde zum Beispiel wie folgt angekündigt:

  • 05.09.2016: 1. Mieteranschreiben mit allgemeinen Infos zur Umstellung
  • 04.10.2016: 2. Mieteranschreiben mit Terminangabe, Angeboten und weiteren Infos
  • 08.11.2016: 3. Mieteranschreiben als Erinnerung
  • 14.11.2016: Hausaushang als letzte Erinnerung an die Mieter

Auch die anderen angekündigten Umstellungen zum 01.01.2017 verliefen weitgehend reibungslos. Als grundsätzliches Problem erwies sich der Wechsel vom Sammelinkasso zum Einzelinkasso. Auch wenn das System des Einzelinkassos den grundsätzlichen Vorteil hat, dass der Mieter, anders als zuvor, frei entscheiden kann, ob er Kabelkunde werden will oder nicht, verlangt das neue System ein Tätigwerden des Mieters. Während sich zuvor KommWohnen als Vertragspartner bei der Grundversorgung um alle Vertragsdetails gekümmert hat, mussten nun die Mieter selber Verträge mit der Telekom abschließen.
Da KommWohnen mit der Telekom einen Sondertarif für die KommWohnen Mieter ausgehandelt hat, konnten die neuen Verträge nicht auf dem üblichen Weg aber den T-Punkt-Shop abgeschlossen werden. Die Telekom hatte daher drei Möglichkeiten vorbereitet, über die Mieter Verträge abschließen können sollten.

  • 1) Über ein spezielles Internetportal;
  • 2) Unterstützt durch eine Hotline;
  • 3) Unterstützt durch das persönliche Gespräch mit einem von der Telekom beauftragten Berater.

Um nicht den Eindruck zu erwecken, dass KommWohnen ein eigenes Interesse an Vertragsabschlüssen Ihrer Mieter mit der Telekom hat, war zunächst umstritten, ob die Beratung durch die Telekom in den Räumlichkeiten von KommWohnen stattfinden sollte. Da aber für die Mieter der Firmensitz von KommWohnen bekannt war und mit dem Beratungstermin etwaige andere Fragestellungen mit dem zuständigen Kundenbetreuer gleich ebenfalls hätten geklärt werden können, hat sich KommWohnen schließlich für die Variante der Beratung durch die Telekom am Firmensitz entschieden.

 

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