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Wechsel des Kabelbetreibers – Teil 2: Unterschiedliche Konzepte

Veröffentlicht in Wechsel des Kabelbetreibers am 23. Juni 2017

Bei den Verhandlungen mit den beiden potentiellen zukünftigen Kabelnetzbetreibern zeigten sich neben manchen Übereinstimmungen auch viele Unterschiede zwischen den Anbietern.

Nachdem der Anschluss von ausnahmslos allen KommWohnen Objekten schließlich von beiden Anbietern verbindlich zugesagt wurde, war ein weiterer wichtiger Verhandlungspunkt die Art der Versorgung der Mieter.

Vodafone Kabel Deutschland bot die Fortsetzung des zu diesem Zeitpunkt praktizierten Modells des Sammelinkassos an. Dies bedeutet, dass KommWohnen alleiniger Vertragspartner für das Kabelfernsehen sein würde und die Kabelgebühren dann 1:1 auf die Mieter mit der Betriebskostenabrechnung umgelegt würden. Der Vorteil dieses Modells liegt auf der Hand. Veränderungen der vertraglichen Rahmenbedingungen erleben die Mieter ausschließlich bei der Umlage der Kabelgebühren bei der Betriebskostenabrechnung. Der Nachteil wird bei näherer Betrachtung ebenso deutlich. Auch Mieter, die keinen Fernseher besitzen oder nur über das Internet oder Antenne (DVB-T) Programme empfangen, sind trotzdem über die Betriebskostenumlage zur Zahlung der Kabelgebühr verpflichtet. Des Weiteren kommt der Mieter nicht in den Genuss von sogenannten Kombirabatten bei der Buchung zusätzlicher Leistungen wie Telefon und Internet.

Die Telekom bot das neue Modell des Einzelinkassos an. Der große Nachteil eines Systemwechsels hin zum Einzelinkasso ist der mühsame Umstellungsprozess. Während im Sammelinkasso aus Sicht der Mieter alles geregelt ist und sich der Vermieter um alle Vertragsdetails kümmert, muss beim Einzelinkasso jeder Mieter einen eigenen Vertrag (in diesem Fall mit der Telekom) abschließen, um das Fernsehsignal empfangen zu können. Der Vorteil des Systems des Einzelinkassos ist ebenfalls schnell ersichtlich. Es besteht aus Mietersicht keine Nutzungs- bzw. Zahlungspflicht. Hat der Mieter kein Interesse an der Nutzung des Kabelfernsehens (z.B. weil er keinen Fernseher besitzt oder aber andere Medien nutzt), so muss der Mieter auch nicht Vertragspartner der Telekom werden. Eine Zahlungsverpflichtung besteht in diesem Fall nicht.

In der Bewertung dieser beiden Modelle stand insbesondere der Nachteil des hohen Umstellungsaufwands dem Vorteil der Einzelfallgerechtigkeit (keine Zahlungspflicht ohne Kabelnutzung) gegenüber.

Ein grundsätzlicher Vorteil des Systems des Einzelinkasso der Telekom besteht aus Sicht von KommWohnen noch in der unmittelbaren Vertragsbeziehung. Im Störungsfall ist daher jeder Mieter unmittelbar Telekomkunde und kann direkt bei der Telekom die Störungsbeseitigung beauftragen. Beim Sammelinkasso von Vodafone Kabel Deutschland ist nur KommWohnen direkter Vertragspartner. Gerade am Wochenende können sich hieraus Verzögerungen im Störungsfall ergeben.

Auch bei der verwendeten Technologie haben sich die Konzepte von Vodafone Kabel Deutschland und von der Telekom unterschieden. Vodafone Kabel Deutschland setzt hier auf das sogenannte Vectoring. Hierbei wird das vorhandene Kupferkabel durch die Bildung kleinerer Cluster und Nutzung einer besseren Technologie zur Dämpfung von Störfrequenzen effizienter genutzt. Aktuell übliche Bandbreiten lassen sich mit dieser kostengünstigen Technologie problemlos umsetzen. Aus Sicht von KommWohnen stellt sich jedoch die Frage, inwieweit bei zukünftigen Nutzungskonzepten (insbesondere internetbasierten Gesundheitsdienstleistungen u.ä.) mit dieser Technologie ausreichende Übertragungskapazitäten sichergestellt werden können.

Die Telekom verwendet demgegenüber Glasfaserkabel für die Anbindung aller KommWohnen Gebäude. Dies ist die Technologie nach dem aktuellen Stand der Technik. Glasfaserleitungen verfügen über ein Vielfaches an Übertragungskapazität und sind daher die zukunftssichere Lösung.

Egal ob es sich nur um besonders hochauflösende Fernsehprogramme oder aber um besondere internetbasierte Dienstleistungen handelt, KommWohnen hat hier natürlich das Interesse, dass ihren Mietern immer die bestmögliche Übertragungsqualität zur Verfügung steht. Aus Sicht der KommWohnen besteht hier ein deutlicher Vorteil in dem Angebot der Telekom mit der qualitativ höherwertigen Erschließung aller KommWohnen Objekte mit Glasfaserkabel.

Im Basispaket sollten die Mieter alle öffentlich-rechtlichen Programme empfangen können und ebenso die üblichen privaten Sender.

 

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