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Wechsel des Kabelbetreibers – Teil 3: Vielfalt/einheitlicher Qualitätsstandard

Veröffentlicht in der Kategorie Wechsel des Kabelbetreibers am 29. Jun 2017

In einem Aspekt unterscheidet sich die Kabelversorgung von KommWohnen von vielen anderen Wohnungsunternehmen.
Aufgrund der breiten Verteilung des Wohnungsbestandes über das gesamte Stadtgebiet gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Dienstleister für die Fernsehversorgung.
Wie auch mit Vodafone Kabel Deutschland hat KommWohnen in der Vergangenheit mit den verschiedenen Antennengemeinschaften wie auch mit anderen Dienstleistern gute Erfahrungen sammeln dürfen.
Der Aufbau einer eigenen satellitengespeisten Kabelanlage in der Albrecht-Thaer-Straße für 114 Wohneinheiten hat aber auch deutlich gemacht wie technische aber auch rechtliche Veränderungen immer wieder aufwendige Anpassungen erforderlich machen.  So mussten dort an die beiden Rechteverwertungsgesellschaften  Gema und VG Media Einspeisegebühren für Programme der jeweiligen Sendergruppe entrichtet werden.  Beim eigentlich frei empfang baren DVB-T 2 wird zukünftig ein Teil der Sender nur noch mit Decoder empfang bar sein. Sowohl diese Frage der Vergütung und Organisation von Übertragungsrechten als auch zukünftige Angebote mit immer höher auflösenden Programmformaten, stellen höhere Anforderungen an Kabelnetzbetreiber und Antennengemeinschaften.
Bei verschiedenen Gesprächen in der Vergangenheit wurde KommWohnen auf das Nachwuchsproblem in den Antennengemeinschaften hingewiesen.
Angesichts der besonderen zukünftigen technischen und rechtlichen Herausforderungen im Betrieb von Kabelnetzen erschien es KommWohnen nur konsequent eine Vereinbarung mit einem der beiden großen, deutschlandweit agierenden Partner anzustreben.
Am 14.12.2015 endeten die monatelangen Verhandlungen mit Vodafone Kabel Deutschland und der Telekom.
Das Angebot der Telekom umfasst neben der Netzpacht für die Netzebene 4 die Anbindung aller KommWohnen Gebäude (und damit auch der bisher Überhaupt nicht versorgten Objekte) an das schnelle Glasfasernetz der Telekom. Der Wunsch mit den Mietern Einzelverträge abzuschließen beinhaltet auch das Wahlrecht der Mieter, auf einen Kabelanschluss auch gänzlich verzichten zu können (keine Zwangsversorgung). Darüber hinaus können so im Havariefall die Mieter unmittelbar ohne den Umweg über KommWohnen Schäden an die Telekom melden und damit schneller eine möglicherweise notwendige Reparatur auf den Weg bringen. Neben der Einspeisung der Kabelinhalte ist die Telekom auch für den Unterhalt der Netzebene 4 zuständig. Damit liegt der gesamte Betrieb in einer Hand.

 

(Foto: Glasfaser von fotalia.com)

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