Update 1.7.2024: Heute fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg weg, das die Umlage des Kabelfernsehens geregelt hat. Weil dazu immer wieder Fragen auftauchen, finden Sie hier nochmal unseren Artikel vom April 2024 mit allen Informationen:
Bisher hatten Vermieter die Möglichkeit, über den TV-Empfang des Mieters zu entscheiden und somit auch die Kosten für den Kabelfernsehanschluss über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Auf Grund einer Gesetzesänderung ist das ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr möglich. Etwa zwölf Millionen Deutsche betrifft diese Änderung. Jedoch ist das nicht für KommWohnen-Mieter so. Unsere Mieter schließen zum Einzug einen separaten Vertrag mit besonderen Konditionen mit der Telekom ab. Der Betrag wird direkt an die Telekom entrichtet und nicht von KommWohnen auf die Mieter umgelegt. Es wird sich also nichts ändern. Mieter bei KommWohnen sehen also weiter fern zu den bekannten Konditionen.
Sollten jedoch unabhängig davon technische Störungen auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an die Telekom (0800 33 01201). Alternativ besuchen Sie bitte den Mietershop.