Die Bundesnetzagentur warnt vor mangelhaften Solarwechselrichtern für Balkonanlagen im stationären und im Onlinehandel. Für solche Anlagen ist ein Wechselrichter notwendig. Da dieses Bauteil den produzierten Gleichstrom in den für den Haushalt nutzbaren Wechselstrom umwandelt. „Leider finden wir zahlreiche Produkte, die unzulässig oder auch potenziell gefährlich sind“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Einhalten formeller Richtlinien wichtig
Im Rahmen der Marktüberwachung prüfte die Bundesnetzagentur verschiedene Wechselrichter und stellte zahlreiche Mängel fest. Denn im vergangenen Jahr fielen vermehrt Solarwechselrichter auf, die kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keine deutsche Händleradresse vorweisen konnten. Die Nutzung und der Vertrieb solcher Geräte ist in Deutschland nicht erlaubt. Folglich sollen diese formellen Anforderungen den Verbrauchern eine bedenkenlose Nutzung garantieren.
Technische Anforderungen werden geprüft
Nicht nur formelle Anforderungen sind einzuhalten. Sondern auch technische Regelungen sind zu befolgen. Diese können Verbraucher jedoch nicht einfach kontrollieren. Aus diesem Grund führt die Bundesnetzagentur auch messtechnische Untersuchungen durch. Gegen Hersteller, die die technischen Vorgaben nicht erfüllen, laufen bereits Verfahren.
Görlitzer müssen Solarstromanlage anmelden
Sämtliche Stromerzeugungsanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke AG sind unabhängig von der Anlagenleistung bei den Stadtwerken Görlitz anzumelden. Hierbei entscheidet die Wechselrichterleistung, welches Verfahren bei der Anmeldung und Inbetriebnahme von steckfertigen Solarstromanlagen zum Tragen kommt. Die nötigen Informationen und Formulare sind auf der Internetseite der SWG zu finden.