
Zum 1. Februar 2025 ist im Landkreis Görlitz eine neue Richtlinie in Kraft getreten. Die Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft, die sogenannten KdU-Sätze, sind gestiegen. Über den ganzen Landkreis hinweg hat das Landratsamt die Mietzuschüsse unterschiedlich deutlich erhöht. Beispiel: In der Stadt Görlitz erhält ein berechtigter Vier-Personen-Haushalt nun fast 500 Euro Mietzuschuss, das sind fast zehn Prozent mehr als bisher. Dabei musste der Landkreis nach der bundesweiten Wohngeldreform schon 2023 tiefer in die Tasche greifen. Dreimal soviel Wohngeld wie 2022 hat er bezahlt, fast 21 Millionen Euro.
Über die Angemessenheit der KdU-Sätze gab es in der vergangenen Jahren immer wieder Diskussionen, sogar ein Gerichtsurteil. Die Datenbasis stimme nicht, meinten die Vermieter und fürchteten gar eine Ghettoisierung in die Städten. Der Wohnungsverband vdw Sachsen schaltete sich ein, sogar Sachsens Ministerpräsident. Alles laufe korrekt, meinte der Landkreis. Alle zwei Jahre überprüft das Sozialamt die Zuschüsse und ist jetzt zu den neuen Sätzen gelangt. Vor allem für Görlitz sind die Erhöhungen deutlich, da es seit ein paar Monaten einen offiziellen Mietspiegel für die Stadt gibt. Er bietet Orientierung und ist verbindlich für die Berechnung.
Und, sind die Sätze jetzt auskömmlich, um Bürgergeldempfängern schönere Wohnungen anbieten zu können? Das haben wir KommWohnen-Geschäftsführer Arne Myckert gefragt. Hier geht’s zum Interview.